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Führerscheinumtausch: Nächste Frist läuft ab

Bis 2033 müssen Millionen deutsche Autofahrer ihre Führerscheine umtauschen. Im Januar läuft eine weitere Frist dafür ab. Dieses Mal sind die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 betroffen.

Bis zum 19. Januar 2024 müssen Führerscheininhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970 ihren Papier- gegen einen fälschungssicheren Kartenführerschein getauscht haben. Bild: SP-X

Aufforderungen zum Führerscheintausch kennen wird in Deutschland schon seit einigen Jahren. Das Ziel: Bis 2033 sollen alle vor 2013 ausgestellten Führerscheine durch fälschungssichere Exemplare ersetzt werden. Grundlage für diese Maßnahme ist die EU-Richtlinie 2006/126/EG, die ab 2033 eine europaweit gültige, einheitliche und fälschungssichere Fahrlizenz vorsieht. Damit die Führerschein-Behörden nicht von Tauschwilligen überrannt werden, wurde das Prozedere in jährliche Etappen aufgeteilt. Stichtag dafür ist jeweils der 19. Januar – auch im frisch angebrochenen Jahr 2024. Heuer sind alle Inhaber alter Papierführerscheine zum Umtausch aufgerufen, die in den Jahren 1965 bis 1970 geboren wurden. Wer diesen Geburtsjahrgängen zugehörig ist und noch keinen neuen Kartenführerschein beantragt hat, ist nach dem 19. Januar ohne gültiges Dokument unterwegs.

Wann ist letzter Stichtag für Papierführerscheine?
Letzter Stichtag für die bis zum 31. Dezember 1998 letztmalig ausgestellten Papierführerscheine wird der 19. Januar 2025 sein. Bis zu diesem Datum sollen alle Führerscheininhaber der Jahrgänge 1971 und später von Papier- auf Kartenführerschein umstellen. Weiterhin Zeit lassen dürfen sich alle, die vor 1953 das Licht der Welt erblickt haben. Sie brauchen nicht vor dem 2033 tätig zu werden, weil es noch unklar ist, wie viele von ihnen dann noch altersbedingt aktiv Auto fahren.

Ab wann müssen auch Kartenführerscheine getauscht werden?
Darüber hinaus sollen in den Jahren ab 2026 außerdem alle Kartenführerscheine erneuert werden, die seit dem 1.1.1999 erteilt wurden. Für die gilt allerdings nicht das Geburtsjahr, sondern das Ausstellungsdatum als ausschlaggebender Zeitpunkt für den Umtausch. Die erste Staffel betrifft die Führerscheine der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001, die nach dem 19. Januar 2026 ihre Gültigkeit verlieren. Ein Jahr später sind die Ausstellungsjahrgänge 2002 bis 2004 fällig. Die letzte Deadline am 19. Januar 2033 betrifft die Ausstellungsjahre 2012 bis 18. Januar 2013. Alle nach diesem Datum ausgestellten Führerscheine erfüllen bereits die neuen Anforderungen. Der Tauschzwang betrifft auch Führerscheine, die vor 1999 erworben wurden, aber zum Beispiel wegen Verlust, Diebstahls oder dem Wunsch nach dem handlicherem Scheckkartenformat neu ausgestellt wurden.

Wie lange ist der neue Führerschein gültig?
Anders als die alten und unbefristeten Führerscheindokumente verlieren die neuen und fälschungssicheren Führerscheine ihre Gültigkeit nach 15 Jahren. Sie müssen dann wie zum Beispiel der Personalausweis oder der Reisepass erneuert werden. Für alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führescheine gilt bereits die 15-Jahres-Gültigkeitsbefristung. Mit dieser sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.

Welche Fahrerlaubnisklassen werden übernommen?
Die mit der Führerscheinprüfung erworbenen Fahrberechtigungsklassen gelten weiter und werden in das neue Dokument entsprechend der aktuellen Klassifizierung eingetragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Neben einem Personalausweis oder Reisepass muss man seinen Führerschein sowie ein aktuelles, biometrisches Passfoto mitbringen, wenn man einen neuen Führerschein bei seiner zuständigen Behörde beantragen will. Sofern der Führerschein nicht im Geltungsbereich dieser ausgestellt wurde, benötigt man noch einen Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister, die sogenannte Karteikartenabschrift.

Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für den neuen Führerschein liegen bei rund 25 Euro. Falls kein aktuelles biometrisches Lichtbild vorhanden ist, fallen weitere Kosten für ein entsprechendes Foto an. Wer den Führerschein nicht selbst abholt, sondern sich zuschicken lässt, muss dafür extra zahlen.

Was passiert, wenn man nicht umtauscht?
Wer mit einem alten und nicht mehr gültigen Führerschein unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro nach sich ziehen kann. Wichtig: Auch wenn das Führerscheindokument ungültig geworden ist, bleibt die Gültigkeit der Fahrerlaubnis grundsätzlich weiter bestehen. Wer mit einem abgelaufenen Führerschein fährt, begeht also keine Straftat wie etwa beim Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Wie viel Zeit muss man für den Umtauschprozess einplanen?
Die Antragstellung bei der Behörde nimmt in der Regel nur einige Minuten in Anspruch. Länger werden sich hingegen Aus- und Zustellung des neuen Dokuments hinziehen. Hier zeigen sich zum Teil große Unterschiede. Wie kürzlich die Schweriner Volkszeitung berichtete, musste ein Antragssteller im Landkreis Ludwigslust-Parchim über 8 Monate auf seinen neuen Führerschein warten, während er in Hannover innerhalb von vier Wochen zugestellt wurde. So oder so sollten Umtauschwillige früh um einen Termin bemühen. In nächster Zeit könnte sich die Lage etwas entspannen, da die Fristen für die geburtenstarken Jahrgänge abgelaufen sind.

Darf man schon früher umtauschen?
Ja. Wer möchte, kann schon vor seinem offiziellen Umtauschtermin den neuen Führerschein beantragen.